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Balkon

Ein Balkon [bal?k??, auch, süddt./österr./schweiz. nur: bal'ko:n; Plural: Balkone, norddt. Balkons] ist eine Plattform an einem Gebäude, die über dem Geländeniveau liegt und aus dem Baukörper hinausragt. Ein Balkon wird von einer Balustrade oder einem Geländer eingefasst. Das Wort stammt vom althochdeutschen (ursprünglich langobardischen Wort) balko „Balken“ ab, wurde aber durch das Italienische augmentiert.

Mit Balkon wird außerdem der erhöhte Teil des Zuschauerraums in einem Theater bezeichnet. Es ist der unterste Rang.

Abgrenzung

Ist der Balkon von Außenwänden umschlossen, so wird er als Erker bezeichnet. Liegt er zurückgesetzt im Baukörper, ist somit dreiseitig umschlossen und überdeckt spricht man von einer Loggia. Eine teil-, halb- oder ganz offene Fläche auf oder unter der Erdgeschossebene eines Hauses wird als Terrasse bezeichnet. Ist diese Fläche überdacht, spricht man von einer Veranda. Der sogenannte französische Balkon ist gar kein Balkon im eigentlichen Sinne. Es handelt sich um ein bodentiefes Fenster mit Geländer, das nur minimal aus der Fassade hervor tritt.

Repräsentativbauten

Der sogenannte Erscheinungsbalkon findet sich, öffentlichen Plätzen oder Straßen zugewandt, häufig an Repräsentativbauten. 

Wohnungsbau

Balkone gehören zu den Freisitzen. Im Wohnungsbau wurden bis zum Ende der 1930er Jahre Balkone als sogenannte Schmuckbalkone an den straßenseitigen Gebäudefronten und als Wirtschaftsbalkone an den rückseitigen Hoffassaden der Gebäude erbaut. Die Wirtschaftsbalkone waren meist den Küchen vorgelagert und für Hausarbeiten im Freien bzw. zum Wäsche trocknen vorgesehen. Maßstab der Flächenbemessung war: Mindesttiefe 1,00 m = 1 Stuhl. Mit der Verbesserung der Wohnqualität ab Mitte der 1950er Jahre wurden Balkone zum festen Bestandteil von Gebäudeneubauten, wurden und werden aber zunehmend auch bei der Altbausanierung zugefügt.

Bei einer sogenannten Balkonverglasung wird der Bereich über der Brüstung im Nachhinein verglast. So entsteht ein Glaserker, der als kleiner Wintergarten dienen kann und auch eine Doppelfassade, z.B. gegen Verkehrslärm, darstellt.

Südseitig auskragenden Balkone bieten, bei richtiger Dimensionierung, im Sommer eine effektive Verschattung darunterliegender Fenster und Glasfassaden, speziell während der Mittagsstunden. Im Winter, bei flach stehender Sonne, werfen diese Balkone keine Schatten auf darunterliegende Fenster und ermöglichen eine passive Sonnenenergienutzung durch diese Fenster oder Glasfassaden.

Nutzung

Balkone werden oft mit Ziersträuchern als Kübelpflanzen, Blumen und oftmals auch Gewürzpflanzen verschönert.

Viele Menschen verbringen ihren Sommerurlaub „in Balkonien“. Dieser Begriff soll wie ein Ländername (ähnlich wie z. B. „Italien“) klingen. Wer „in Balkonien“ Urlaub macht, verreist nicht, sondern verbringt seine Urlaubszeit Zuhause.

Mietrecht

Der Balkon kann als zur Wohnung gehörend frei vom Mieter genutzt werden, sofern Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden oder die Substanz der Wohnung gefährdet wird. Üblicherweise werden 25 % der Balkonfläche bei der Berechnung der Wohnfläche angesetzt, maximal jedoch 50 %. Es ist zulässig (nach der geltenden Rechtssprechnung max. einmal im Kalendermonat) auf dem Balkon zu grillen, zu rauchen oder zu feiern. Es kann auch nicht verwehrt werden, auf dem Balkon seine Wäsche zu trocknen.

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