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Türen

Eine Tür (von altgriech. ???? thýra „Tür“, neugriech. „große Türen“), vor allem ober- und mitteldeutsch Türe, auch Tor für größere Exemplare, ist eine Einrichtung zum Schließen einer Öffnung in einer Wand. Die Tür erlaubt das Abgrenzen von Räumen gegen andere Räume oder den Außenbereich bei erhaltener Durchgangsmöglichkeit. Mit einem Schloss können Türen verschlossen und somit für unberechtigte Personen unzugänglich gemacht werden. Weitere Funktionen der Tür sind der Wärme- und der Schallschutz. Manchmal werden beispielsweise durch bauliche Bestimmungen auch Rauchschutz-, Strahlenschutz- (Röntgenräume) oder Brandschutztüren gefordert. Diese Zusatzfunktionen werden durch spezielle Einlagen oder die Abfolge mehrerer Türen erreicht.

Grundlegende Bauformen

Einfache Tür der Dogon in Mali mit Verriegelung für den Zugang, beispielsweise zum Vorratsspeicher

  • Die häufigste Version ist die Anschlagtür mit dem beweglichen Türblatt, das mit zwei oder mehr Scharnieren (Türbänder) am Türrahmen (Zarge, Türfutter) befestigt ist.
  • Eine Schiebetür hat Laufschienen, in denen das Türblatt seitlich verschoben werden kann.
  • Bei Falttüren sind der oder die Türflügel durch Scharnierbänder oder flexible Streifen in mehrere Teile gegliedert, die sich beim Öffnen aus der Schließebene herausfalten.

Daneben gibt es noch zahlreiche Varianten von Türen nach ihrer Bewegungsart.

Türbestandteile im Bauwesen

  • Türblatt: Das Türblatt bildet den eigentlichen beweglichen Teil der Tür.
    • Türfutter: Als Türfutter bezeichnet man die Innensicht der Tür.
  • Türstock: Der Türstock ist der Rahmen, in den die Tür schließt.
    • Türsturz Der obere Teil des Stocks. Trägt ursprünglich die Last der Wandbereiche oberhalb der Tür und leitet sie auf die Steher des Stocks ab.
    • Türschwelle: Der bodenseitige Schluss der Tür, altertümlich zumindest einseitig erhaben, heute oft bündig bzw. überdeckt
    • Türzarge: Die Türzarge bildet einen dreiseitigen Rahmen um die Tür, mit einer Schiene (Schwelle) unten. Alle drei Seiten werden gleich ausgeführt. Bei Stahlzargen wird die Zarge in einem Stück geliefert und eingebaut.
    • Blindstock: Der Blindstock ist ein bei der fertigen Tür nicht sichtbares Element. Er wird bereits im Rohbau eingebaut. Mit Hilfe des Blindstockes, der auch als Putzleiste fungiert, wird es möglich, den fertigen Stock erst nach Einbau des Fußbodenbelages zu installieren. Damit sind der Stock und das Türblatt vor etwaigen Schäden im Laufe der Bauarbeiten geschützt. Ursprünglich besteht ein Türstock aus starken, rohen Hölzern, der nachher verblendet wird.
    • Blende: Die Sichtteile des Stocks, oft als Zierblende ausgeführt; bei der Zarge mitintegriert.
  • Türfalz: Der Türfalz kann gefälzt oder stumpf einschlagend ausgeführt werden. Wenn besondere Ansprüche in der Wärme- oder Schalldämmung gefordert sind, kann man dem mit einem Doppel- oder Dreifachfalz nachkommen.
    • Türdichtung: Die Dichtung besteht aus Kunststoff. Sie wird in einem Stück rund um das Türblatt in der Zarge montiert und bildet damit einen geschlossenen Abschluss. Die Bodendichtung kann absenkbar, z. B. als Schleifer etc. ausgeführt sein

 

Beschläge der Tür

Beschläge sind alle an der Tür angebrachten funktionellen und verzierenden Teile:

  • Türangel: Der Teil, der das Türblatt mit dem Stock verbindet, meist zwei oder drei Stück für schwerere oder gutschließende Türen
    • Türband: Ursprünglich eiserne Bänder, mit umgebogenem Ende, das den Dorn der Angel umfasst und am langen Ende fest fixiert war. Durch die heutigen Einbohrangeln ist die Konstruktion nicht mehr nötig und dient allfällig der Verzierung. Moderne Türbänder sind im Regelfall nachträglich kalibrierbar. Neben dem geläufigen Anbauband gibt es noch eine Vielzahl von sichtbar und unsichtbar ausgeführten Bändern.
  • Türschloss und andere Bestandteile des Schließmechanismus

 

Tür und Schloss

Ein Schließmechanismus lässt die Tür im geschlossenen Zustand einrasten.
Das Türschloss ist der sichtbare Teil des Schließzylinders, welcher die Tür sperrt.
Türklinken (Türdrücker) sind meistens auf beiden Seiten der Tür angebracht. Mit seiner Hilfe lässt sich die eingerastete Schlossfalle des Türschlosses aus dem Schließblech lösen, und die Tür kann geöffnet werden.

Manchmal ist auch ein unbeweglicher Knauf angebracht, dieser dient lediglich als Griff. So kann man die Tür von dieser Seite nicht mit einer Klinke öffnen, sondern nur mit einem Schlüssel.

Die Handgriffe an automatischen Fahrzeugtüren dienen beim heutigen Stand der Technik nur noch der Notöffnung. Ansonsten werden die Türen rechnergesteuert elektropneumatisch geöffnet und geschlossen; die Ansteuerung erfolgt über Drucktaster innen und außen, über Lichtschranken, Druckwellenschalter etc. 

Weitere Bestandteile sind Blendelemente Drückerschild und Schlüsselschild, oder als Garnitur vereint.

Ein Schloss verwehrt unbefugten Personen den Zutritt und ist üblicherweise neben dem normalen Schließmechanismus eingebaut. Nur mit dem passenden Schlüssel lässt sich die Tür auf diese Weise verschließen und wieder öffnen.

Moderne Varianten sind Zugangskontrollsysteme mit Codenummereingabe oder biometrischer Erfassung, die meist einen Schließmechanismus im Stock betätigen.

Türen unterscheidet man - wie auch Fensterelemente - nach ihrer Öffnungsrichtung (auch Anschlag(s)- oder Aufschlag(s)richtung).


Zubehör

Weitere funktionelle Teile, die teils nicht zu den Beschlägen im eigentlichen Sinne zählen:

  • Türstopper: Ein Gummi- oder Kunststoffteil, das verhindert, dass die Tür beim Öffnen gegen die Wand schlägt; zum Teil mit Türfeststeller, einem Haltehaken zum Offenhalten der Tür
  • Standflügelverriegelung: bei zweiflügligen Türen eine Vorrichtung, damit der zweite Flügel nicht schlägt, wenn der erste geöffnet ist.
  • Türschließer: pneumatische oder hydraulische Vorrichtung, die das Zufallen der Tür erzwingt, sowie bremst
  • Türöffner: eine elektrische Vorrichtung
  • Türklopfer: historischer Vorläufer der heutigen elektrischen Klingel
  • Türspion: kleine Linse, mit der in den Raum nebenan (z. B. Treppenhaus) geschaut werden kann
  • Briefwurfschlitz: in das Türblatt mit eingebaut
  • Türklangspiel: gibt einen Klang von sich, wenn jemand durch die Tür kommt (z.B. in wenig frequentierten Läden; es signalisiert dem Ladenbesitzer, wenn Kundschaft kommt)
  • Türheber: hebt die Tür beim Öffnen um etwa 5 bis 10 Millimeter an

Türen nach ihrer Funktion

  • Standardtür - Zimmertür (Innentür) mit Buntbartschloss (BB), WC-Schloss oder Profilzylinderschloss (PZ).
  • Schallschutztür - das Türblatt ist mit schalldämmendem und/oder -dämpfendem Material gefüllt (zur Schalldämmung und/oder Schalldämpfung) und verfügt über mindestens eine allseitig umlaufende Dichtungsebene (im Bereich der Schwelle ist dies in der Regel eine absenkbare Bodendichtung).
  • Sicherheitstür - massive Tür mit diversen Sicherheitsmerkmalen wie Mehrfachverriegelung mit Hintergreifhaken, Profilzylinderschloss, Sicherheitsschließblech und Bandseitensicherung.
  • Brandschutztür oder Feuerschutztür oder Feuerschutzabschluss-(nachgenannter Passus gilt nur für Deutschland und ist derzeit nach DIN 4102-5 und DIN 4102-18 geregelt) diese Tür bietet Schutz vor Bränden und muss selbsttätig schließend sein (verschiedene Brandschutzklassen T30, T60, T90 - die Zahl gibt an, wie viele Minuten ein Feuer mindestens aufgehalten werden muss, um die Brandschutzprüfung zu bestehen). Eine Feuerschutztür muss nicht gleichzeitig eine Rauchschutztür sein (ist jedoch sehr sinnvoll, da durch Rauch und giftige Gase wesentlich mehr Personen zu Schaden kommen als durch Feuer). Eingebaute Feuerschutzabschlüsse in Deutschland müssen über eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung verfügen. Diese erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin. Brandschutztüren, auch Feuerschutzabschlüsse (FSA) genannt, sind in Deutschland kennzeichnungspflichtig. Diese Türenbauart wird von unabhängigen zugelassenen Überwachungsstellen im Herstellerwerk auf ihre zulässige Konstruktion und Fertigung überwacht.
  • Rauchschutztür - bietet Schutz vor Rauch. Rauchschutztüren sind in Deutschland nach DIN 18095 genormt. Sie sind speziell abgedichtet, z. B. durch mechanisch absenkbare Bodendichtungen, und müssen selbsttätig schließend sein (z. B. durch Türschließer s.u.). Rauchschutztüren sind in Deutschland kennzeichnungspflichtig.
  • Strahlenschutztür - bietet Schutz vor Strahlung durch Bleiplatteneinlagen. Der Wert wird als Bleigleichwert in mm angegeben. Ein Bleigleichwert von 2 wäre gleich dem Schutz, den eine 2 mm starke Bleiplatte bieten würde, und ist zum Beispiel zur Abschirmung von Röntgenräumen geeignet.
  • Haustür - zweckmäßigerweise eine massive Tür, die mit diversen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet - um das Haus vor unbefugtem Zutritt zu schützen - und wetterfest ausgerüstet (Klimaklasse gegen Verzug usw.) bzw. für Außeneinsatz geeignet (witterungsbeständig) sein sollte.
  • Paniktür - Tür, deren Verriegelung sich (wahlweise) von innen durch die Betätigung des Drückers lösen lässt (zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden). Diese Tür kann bei Gefahr immer in eine Richtung geöffnet werden (Panikschloss), um eine Flucht zu gewährleisten.
  • Schlupftür – eine zu dessen Entlastung von Öffnungs- und Schließvorgängen in ein größeres Tor eingebaute Tür, z. B. in Garagentoren.
  • Zellentür - massive Tür mit Türspion (Guckloch) und Riegel.
  • Tapetentür - ist eine gleichermaßen wie die Wand tapezierte und somit verkleidete und bei oberflächlicher Betrachtung nicht sofort zu erkennende Tür. (siehe auch Geheimtür)
  • Tresortür - massive Stahltür mit einem oder mehreren Sicherheitsschlössern.
  • Bodentor - bodenbündige, meist befahrbare Horizontaltür.
  • Fahrstuhltür - Schiebetür mit Zugang zu einer Aufzugsanlage
  • Geheimtür - getarnter, dreh- oder schiebbarer Zugang zu einem Versteck


Neben der klassischen Version der Tür, welche Zimmer voneinander abtrennt, existieren viele weitere Formen und Arten von Türen. All diese Formen haben eines gemeinsam: Eine Tür trennt zwei verschiedene Bereiche.

  • Autotür (Fahrertür, Laderaumschiebetür, Heckklappe, Heckdrehtür). An Kurz- und Schienenfahrzeugen finden sich (heute meist automatische) Fahrzeugtüren:


Schließlich dient eine Tür in verkleinerter Form der manuellen Beschickung:

  • Schranktür
  • Ofentür
  • Kühlschranktür

 

Türen nach ihrer Bewegungsart

  • Anschlagtür auch als Schwenktür bezeichnet, häufigste Bauart, man unterscheidet gefälzte Türen und stumpf einschlagende Türen.
  • Klapptür verstanden als oben angeschlagene Tür
  • Drehtür
  • Schiebetür
  • Falttür
  • Karusselldrehtür häufig als Eingangstür zu Einkaufszentren
  • Schwenkschiebetür oder Schiebe-Schwenk-Tür, häufig auch gleichermaßen wie die Anschlagtür als Schwenktür bezeichnet, der Türflügel wird hier aus der Wandebene heraus- und beiseite geschoben
  • Schwingtür typisch bei Western-Saloons
  • Falltür
  • Stall- oder Klöntür geteilt in einen oberen und einen unteren Teil
  • Automatiktüren mit elektrischem Antrieb (Siehe auch: Weblinks)
  • Drehplattentür

 

Türen nach Material

Es wird unter anderem zwischen Glastür, Steintür, Holztür, Metalltür und Gittertür unterschieden.

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