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Der Energieausweis

Transparenter Energieverbrauch für Häuser und Wohnungen

Seit dem 01. Oktober 2007 ist sie in Kraft: Die neue Energie-Einsparverordnung (EnEV 2007). Gleichzeitig wird der Energieausweis für Gebäude schrittweise ab dem 01. Juli 2008 bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien Pflicht. Für Neubauten ist der Energieausweis bereits seit 2002 verpflichtend.

 

Fristen

  • 1. Juli 2008: Energieausweispflicht ist für Wohngebäude mit Baujahr 1965 oder früher
  • 1. Januar 2009: Energieausweispflicht ist für Wohngebäude ab Baujahr 1966
  • 1. Juli 2009:  Energieausweispflicht für Nichtwohngebäude


Förderinfo:

Neubau und Sanierung werden nach einheitlichen Förderstandards durch die KfW-Bankengruppe gefördert. Dabei orientiert man sich am KfW-Effizienzhaus. Die KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren wurden an die neue Energiesparverordnung 2009 angepasst und sind auch weiterhin sehr attraktiv.

Grundlegend gilt: Je höher die Energieeffiziens des Gebäudes, umso attraktiver ist die Förderung!

Insgesamt werden zukünftig sechs KfW-Effizienzhausstandards gefördert. Die Zahl hinter „KfW-Effizienzhaus“ (Bsp.: KfW-Effizienzhaus 70) gibt an, wich hoch der Jahres-Primärenergiebedarf in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der EnEv 2009 (Referenzgebäude) sein darf. Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat zum Beispiel höchstens 70% des Primärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.

Neben dem Primärenergiebedarf bestimmt auch der Wert des Wärmeverlustes über die Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust) die Energieeffizienz eines Gebäudes. Beispielsweise darf der Transmissionswärmeverlust beim KfW-Effizienzhaus 70 max. 85 Prozent eines den Vorgaben der EnEV 2009 entsprechenden Neubaus (Referenzgebäude) betragen. 

Die > Zimmerei & Schreinerei < Thomas Hansmeier informiert Sie gerne über weitere Details der KfW-Förderprogramme.

Inhalt des Energieausweises

Auf dem Gebäude-Energieausweis ist unter anderem abzulesen, wie hoch die zu erwartenden Energie- bzw. Nebenkosten des neuen Domizils sein werden. Für den Käufer oder Mieter ist dies eine sehr wichtige Information, die den Kauf- bzw. Mietentscheid stark beeinflussen wird. Und Besitzer von Immobilien sollten zukünftig noch stärker darauf achten, dass ihre Gebäude energetisch dem neuesten Stand der Bau- und Haustechnik entsprichen. Nur so wird er den Wert seiner Immobilie steigern bzw. erhalten können!

Liegt in Bezug auf die Energieeffizienz alles im "grünen Bereich" oder zeigt der Energieausweis die "rote Karte"? Solche und ähnliche Fragen werden sich Hausbesitzer wie auch Mieter bald vor Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages stellen! 

So sieht der Energieausweis aus

für ein Großbildansicht bitte auf die Grafiken klicken! 

 

Zwei Arten von Ausweisen

Es gibt zwei Arten von zugelassenen Energieausweisen:

Bedarfsausweis

Der bedarfsbasierte Energieausweis beruht auf einer umfassenden technischen Analyse des Gebäudes. Auf Basis dieser Daten werden Energiekennwerte ermittelt, welche die energetische Güteklasse des Hauses dokumentieren. Mit Hilfe eines speziellen Labels wird das untersuchte Gebäude mit verschiedenen Gebäudestandards verglichen. Die Spanne reicht von Passivhäusern (sehr niedriger Energieverbrauch) bis zu Gebäuden, die keinerlei baulichen Wärmeschutz und eine veraltete Heizungsanlage besitzen (sehr hoher Energieverbrauch).

Der Bedarfsausweis ist Pflicht für:

  • Neubauten
  • umfassend sanierte Bestandsgebäude, für die im Rahmen eines Bauantrags die Einhaltung der EnEV rechnerisch nachgewiesen wurde
  • ab dem 01. Oktober 2008 auch für Bestandsgebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des Energieverbrauchs eines Gebäudes für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre erstellt. Hierbei erfolgt eine Witterungs- und Klimabereinigung. Außerdem werden längere Leerstände in der Berechnung berücksichtigt.

Die DENA (Deutsche Energie-Agentur) empfiehlt stets den Bedarfsausweis, da er eine vom Nutzerverhalten unabhängige Bewertung der energetischen Eigenschaften eines Gebäudes ermöglicht.

 

 

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